Von der Fischerkartenpflicht befreit sind Menschen, die aufgrund einer geistigen oder körperlichen Behinderung nicht in der Lage sind, die fischereifachliche Eignung zu erwerben bzw. nachzuweisen, wenn sie unter Assistenz einer volljährigen Person angeln, die im Besitz einer Fischerkarte und einer Lizenz ist.
Die assistierende Person darf zeitgleich nur eine Person bei der Angeltätigkeit unterstützen und muss dabei dafür sorgen, dass die Bestimmungen des Wiener Fischereigesetzes und darauf gegründeter Verordnungen eingehalten werden.
Bei weiteren Rückfragen steht dir der Wiener Fischereiausschuss unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung:
Wiener Fischereiausschuss
Dresdner Straße 73
1200 Wien
Erdgeschoß Zi E 32
Tel.: +43(0)1 4000-96839
Fax: +43(0)1 4000-99-96839
E-Mail: office@wiener-fischereiausschuss.at
Website: www.wiener-fischereiausschuss.at
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