Die Anmeldung zur Fischerprüfung übernimmt in Sachsen der Praxistagleiter - eine eigenständige Prüfungsanmeldung durch den Teilnehmer selbst ist also nicht möglich.
Der Zulassungs-Prozess zur Fischerprüfung läuft im Bundesland Sachsen wie folgt ab:
- Der Praxistagleiter registriert den Antrag des potenziellen Teilnehmers, und Fischereischeinwunsch, nach der Anmeldung zum Praxistag im Onlinekurs. Das heißt, als Onlinekurs-Teilnehmer meldest du dich lediglich für den Praxistag-Termin an (Formular im Onlinekurs), alle weiteren Schritte folgen automatisch.
- Bei Minderjährigen müssen in der Anmeldung zum Praxistag auch die Kontaktdaten der Erziehungsberechtigten angegeben sein - das Mindestalter für die Prüfungsteilnahme beträgt 14 Jahre (am Prüfungstag).
- Benötigt werden:
- Passbild im Hochformat 45 x 35 mm ohne Rand, farbig (wird im Onlinekurs hochgeladen)
- eingescannte Unterschrift (wird im Onlinekurs hochgeladen)
- ausgefülltes Anmeldeformular (wird automatisch anhand der Daten im Onlinekurs erstellt)
- Nach dem Praxistag meldet der Praxistagleiter die Teilnehmer zur Fischereiprüfung an. Die DEKRA als Prüfungsausrichter versendet rund eine Woche vor dem Termin Ladungskarten mit Angaben zum Zeitpunkt und Ort an jeden Prüfungsteilnehmer (der Prüfungstermin findet ca. 4 - 6 Wochen nach dem Praxistag statt)
- Die Prüfung findet wird von der DEKRA Sachsen abgenommen. Sie dauert 90 Minuten. Die Auswahlantwort(en) der Frage(n) wird angekreuzt. Der Prüfungsteilnehmer beendet die Prüfung oder nach Ablauf der 90 Minuten bricht das System die Prüfung automatisch ab. Das Ergebnis wird angezeigt. Du erhältst unmittelbar im Anschluss das Prüfungsresultat ausgedruckt. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn insgesamt mindestens 45 Fragen und je Themenkomplex mindestens 8 Fragen richtig beantwortet sind.
Das passiert nach der abgelegten Fischerprüfung
Am folgenden Werktag wird das Prüfungsergebnis in der Fischereibehörde bearbeitet.
Du erhältst nach bestandener Prüfung entweder:
- die Rechnung für den beantragten Fischereischein und die Prüfungsgebühr
oder
- nur die Rechnung für die Prüfungsgebühr, wenn kein Fischereischein beantragt wurde.
Bei nicht bestandener Prüfung bekommst Du:
- Bescheid über die nichtbestandene Prüfung und die Rechnung für die Prüfungsgebühr. Die Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden.
Nach Zahlungseingang wird der Fischereischein ausgedruckt und dem Antragsteller zugesandt.
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