Bezüglich der Anerkennung von Fischereischeinen ist die jeweilige Fischereigesetzgebung des einzelnen Bundeslandes maßgeblich. Im Wesentlichen erkennen sich die Bundesländer aber untereinander die Fischereischeine an, so dass du mit deinem Fischerschein dort angeln kannst - z.B. wenn du Urlaub machst.
Viele Länder haben allerdings in ihren Rechtsvorschriften das sogenannte Wohnortprinzip zugrunde gelegt. Das bedeutet, dass der Fischereischein eines anderen Bundeslandes nur dann anerkannt wird, wenn du nicht im anerkennenden Bundesland wohnst. Z.B. würde in Baden-Württemberg ein Fischereischein aus Sachsen bei dir nur anerkannt, wenn du nicht deinen Wohnsitz in Baden-Württemberg hast.
Da dies zugegebenermaßen alles etwas verwirrend ist, machst du dich am besten im Zweifel immer bei der betreffenden Fischereibehörde durch einen kurzen Anruf schlau. Wir von Fishing-King sind keine Rechts-Experten, so dass wir dir leider hierzu keine rechtsverbindliche Auskunft geben können.
Erkundige dich außerdem, ob du auch als nicht in diesem Bundesland Wohnhafter dort eine Fischereiabgabe entrichten musst. Das ist zum Beispiel in Schleswig-Holstein so. Dort muss jeder, der angeln möchte - egal ob "Einheimischer" oder Bürger eines anderen Bundeslandes - die jährliche Fischereiabgabe zahlen.
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