Seit Sommer 2019 gibt es in Hamburg ein neues Fischereigesetz, in dem die Anerkennung von Prüfungen außerhalb Hamburgs nicht mehr gewährt wird (§ 10, Abschnitt 2, Satz 2). In Kraft trat dieses zum 1.1.2020.
Kernstück dieses Paragraphen ist, dass Fischerprüfungszeugnisse aus anderen Bundesländern nicht mehr für die Ausstellung des Hamburger Fischereischeins anerkannt werden, wenn der Wohnsitz des Antragstellers zum Zeitpunkt der Prüfung in Hamburg liegt.
Bereits ausgestellte Fischereischeine betrifft dies nicht. Sollte also eine Ersatzausstellung nötig sein, z.B. weil der bereits ausgestellte Fischereischein verloren gegangen ist, so greift der Paragraph nicht.
Wir versuchen aber weiterhin, die Verantwortlichen zu überzeugen, den Onlinekurs auch in Hamburg zur Fischerprüfung zuzulassen. Wenn du dich auf unserer Warteliste einträgst, informieren wir dich direkt, sobald es Neuerungen hierzu gibt.
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