Die Fischerprüfung legst Du immer dort ab, wo Du gemeldet bist. In Nordrhein-Westfalen sind die unteren Fischereibehörden der Städte und Kreise für die Durchführung der Fischerprüfung verantwortlich. Diese finden in der Regel ein- bis dreimal im Jahr statt - schwerpunktmäßig im Frühjahr und Herbst, gegebenenfalls auch Sommer. Die Behörden geben die Prüfungstermine bekannt - z.B. über die Website der jeweiligen Kommune, die örtliche Presse, Amtsblätter oder Fischereiverbände oder -vereine.
Die Anmeldefrist beträgt jeweils vier Wochen vor dem Prüfungstermin. Unter Umständen gibt die Prüfungsbehörde hierzu einen festes Datum als Anmeldeschluss an und hinterlegt oft auf seiner Website einen Link zum Anmeldeformular für die Fischerprüfung.
Die Anmeldung erfolgt durch den Prüfling selbst. Eine Anmeldung über den Fishing-King Onlinekurs ist nicht möglich. Du meldest dich also bei der unteren Fischereibehörde deines Wohnorts, diese wird dir dann alles Weitere erklären - es handelt sich bei den unteren Fischereibehörden um die Stadt- bzw Kreisverwaltungen.
Die Fischerprüfung kannst Du frühestens mit 13 Jahren ablegen, wobei Dir der Fischereischein frühestens am Tag des 14. Geburtstags ausgestellt wird. Bei Minderjährigen ist das Einverständnis der Erziehungsberechtigten erforderlich. Manche Behörden fordern für die Anmeldung übrigens ein persönliches Erscheinen.
Informiere Dich also als Erstes über die jeweils geltenden Bedingungen bezüglich der Anmeldung und auch der Zahlung der Prüfungsgebühr in Höhe von 50 Euro, was für Deinen Heimatort gilt.
In Ausnahmefällen kannst Du in einer anderen Stadt als der, wo Du gemeldet bist, zur Prüfung gehen. Dann benötigst Du von Deiner Behörde eine Ausnahmegenehmigung. Hierfür muss eine Verwaltungsgebühr von 15 Euro bezahlt werden. Stelle rechtzeitig den Antrag, damit Du nicht die Anmeldefrist verpasst.
Hier findest du weitere Informationen zur Ausnahmegenehmigung.
Hier findest du übrigens einen ausführlichen Artikel rund um die Prüfung in NRW: Hier klicken!
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