Was gilt eigentlich, wenn schon Kinder oder Jugendliche den Wunsch äußern, zu angeln? Viele entdecken die Freude am Angeln schon früh: Mit Eltern oder Großeltern, durch große Geschwister oder Schulfreunde. Eine Faszination, die häufig ein Leben lang anhält.
Im digitalen Zeitalter bietet Angeln den Kindern und Jugendliche ein unverfälschtes Naturerlebnis und sensibilisiert sie für einen verantwortungs- und respektvollen Umgang mit unseren Ressourcen und Mitgeschöpfen. Denn einen selbst gefangenen Fisch mit Genuss zu verzehren, ist allemal nachhaltiger und gesünder, als Fischstäbchen aus industriellem Fischfang.
Was müssen Jungangler beachten?
In jedem Bundesland gibt es ein eigenes Fischereigesetz, in dem auch festgelegt ist, ab wann Kinder fischen dürfen, ob es für Heranwachsende einen Jugendfischereischein gibt oder mit welchem Alter sie für die Fischerprüfung und den Erwerb des offiziellen Fischereischeins zugelassen werden.
Woher bekommt man einen Jugendfischereischein?
Einen Jugendfischereischein bekommen die Jungangler auf Antrag meist bei den unteren Fischereibehörden der Städte und Kreise. In der Regel muss eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegen. Das Angeln ist nur in Begleitung eines Fischereischeininhabers erlaubt!
Es gibt den Jugendfischereischein in den folgenden Bundesländern:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Brandenburg
- Hessen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland, Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Thüringen
Wichtig: Zum Angeln ist - bei Kindern und Jugendlichen wie auch Erwachsenen - immer auch ein Erlaubnisschein für das Gewässer (Angelkarte, Gastkarte) erforderlich.
Übersicht nach Bundesländern
Bundesland |
Gibt es einen Jugendfischereischein ohne vorherige Fischerprüfung? |
Dürfen Kinder ohne Angelschein mitangeln? |
Mindestalter für die Teilnahme an der Fischerprüfung / Ausstellung Fischereischein |
Gilt für Kinder ein Angelverbot? |
Baden-Württemberg |
Ja - Alter 10-16 Jahre
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Ja - bis 9 Jahre |
ab 10 Jahre (ab 16 Jahren Pflicht) |
Nein |
Bayern |
Ja - Alter 10-18 Jahre
|
Ja - bis 9 Jahre |
Prüfung mit 13 möglich / Ausstellung Fischerschein ab 14. Geburtstag |
Nein |
Berlin |
Ja - Alter 12-18 Jahre Zusätzliche Bedingung
|
Ja - bis 11 Jahre |
ab 14 Jahre Fischereischein A |
Nein |
Brandenburg |
Ja - Alter 8-18 Jahre
|
ab 14 Jahre |
Ja (unter 8 Jahre) |
|
Bremen |
nein |
bis 13 Jahre |
ab 14 Jahre |
Nein |
Hamburg |
nein |
ja - bis 14 Jahre unter Aufsicht eines volljährigen Fischereischein-Inhabers |
ab 12 Jahre |
Nein |
Hessen |
Ja - Alter 10-16 Jahre
|
ab 14 Jahre |
Nein |
|
Mecklenburg-Vorpommern |
nein |
ja - bis 14 Jahre unter Aufsicht eines volljährigen Fischereischein-Inhabers |
ab 10 Jahre möglich (ab 14 Jahren muss zum Angeln ein Fischereischein nach abgeschlossener Prüfung vorhanden sein) |
Nein |
Niedersachsen |
nein |
bis 14 Jahre |
ab 14 Jahre |
|
Nordrhein-Westfalen |
Ja - 10-16 Jahre
|
nein |
Prüfung mit 13 möglich / Ausstellung Fischerschein ab 14. Geburtstag |
ja - bis 9 Jahre |
Rheinland-Pfalz |
Ja - 7-16 Jahre
|
nein |
ab 14 Jahre |
ja - bis 6 Jahre |
Saarland |
Ja - Alter 0-16 Jahre
|
nein |
Prüfung mit 13 möglich / Ausstellung Fischerschein ab 14. Geburtstag |
Nein |
Sachsen |
Ja - Alter 10-16 Jahre |
bis 9 Jahre |
ab 14 Jahre |
Nein |
Sachsen-Anhalt |
Ja - Alter 8-18 Jahre
|
nein |
ab 14 Jahre |
Nein |
Schleswig-Holstein |
Nein |
bis 11 Jahre |
Prüfung mit 11 möglich / Ausstellung Fischerschein ab 12. Geburtstag |
Nein |
Thüringen |
Ja - 10-14 Jahre
|
bis 9 Jahre
|
ab 14 Jahre |
Nein |
Stand September 2023 |
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