In Oberösterreich musst Du am Tag der Prüfung das zwölfte Lebensjahr vollendet haben, um an der Prüfung teilzunehmen.
Kinder unter 12 Jahren sowie Personen mit Beeinträchtigung können in Oberösterreich in Begleitung eines Fischerkarteninhabers mitangeln und benötigen keine eigene Fischerkarte.
Der Fischerkarteninhaber muss hierbei im Besitz einer gültigen Lizenz für das Gewässer (auch "Tagskarte" oder "Erlaubnisschein" genannt) sein und ist für die Einhaltung der Lizenzbestimmungen und der örtlichen Gegebenheiten sowie dem weidgerechten Umgang mit dem Fisch verantwortlich.
Kinder unter 12 Jahren sowie Personen mit Beeinträchtigung benötigen keine eigene Lizenz.
Weitere Infos:
Was passiert, wenn ich meine Prüfung nicht bestehe?
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