Um in Oberösterreich die Fischerei auszuüben, schreibt das Oberösterreichische Fischereigesetz die folgenden drei Dinge vor:
- Die Fischerkarte mit Lichtbild
- Die Jahresfischerkarte
- Die Schriftliche Bewilligung ("Lizenz") des Gewässerbewirtschafters
Die Fischerkarte
Ab Vollendung des 12. Lebensjahres kann die Fischerkarte nach bestandener Fischerprüfung ausgestellt werden.
Hierfür ist entweder eine zehnstündige Unterweisung oder der Besuch des Onlinekurses nötig.
Fischerkarten aus anderen Bundeländern werden in Oberösterreich ebenfalls akzeptiert.
Wie Du zur Fischerkarte kommst, erfährst Du hier.
Die Jahresfischerkarte
Jeder Fischer muss sich beim oberösterreichischen Landesfischereiverband registrieren. Dies ist möglich unter https://www.lfvooe.at/anmeldung-zur-jahresfischerkarte-zahlscheinsystem/ und wird zur Zahlung der Jahresfischerkartenabgabe (JFK-Abgabe) gebeten.
Diese beträgt derzeit 28,- Euro je Kalenderjahr.
Die Schriftliche Bewilligung ("Lizenz")
Die Lizenz, welche auch als Tageskarte oder Erlaubnisschein bezeichnet wird, ist die Erlaubnis, an einem bestimmten Tag in einem bestimmten Gewässer fischen zu dürfen. Diese Lizenz kann auch in digitaler Form ausgeführt sein.
Wichtiger Hinweis: In jedem Fall gelten die örtlichen Bestimmungen, sodass gegebenenfalls besondere Einschränkungen gelten können.
Weitere Infos:
Was passiert, wenn ich meine Prüfung nicht bestehe?
Wie komme ich zur Fischerkarte in Oberösterreich?
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