Seit dem 01.10.2020 gibt es das neue Kursangebot für Baden-Württemberg: der Onlinekurs in Kooperation mit dem Landesfischereiverband Baden-Württemberg und nach Zulassung durch das zuständige Regierungspräsidium.
Der Onlinekurs des LFVBW ist in Kombination mit einem 8-stündigen Praxistag zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung in Baden-Württemberg anerkannt. In diesem Beitrag erhältst du alle wichtigen Informationen zur Prüfung selbst. Wir klären die wichtigsten Fragen, wie z.B.:
- Wie und wann melde ich mich zur Prüfung an?
- Wann findet die nächste Prüfung statt?
- Kann ich die Prüfung überall in Baden-Württemberg ablegen?
- An wen kann ich mich bei offenen Fragen wenden?
- Was muss ich zur Prüfung alles mitbringen?
- Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
- Praxistag und Prüfung - was muss ich wissen?
- und viele mehr!
Grundlegende Informationen zur Fischerprüfung in Baden-Württemberg
Nach der Absolvierung des Onlinekurses und dem dazugehörigen Besuch des Praxistages kannst du deine Prüfung in Baden-Württemberg ablegen. Es ist zwingend notwendig, dass am Tag der Fischerprüfung beides abgeschlossen ist (Onlinekurs und Praxistag). Den Nachweis hierfür liefert dein Zertifikat, in welchem dein Praxistagleiter die erfolgreiche Teilnahme nach dem Praxistag bescheinigt.
Achtung: eine Praxistaganmeldung ist Voraussetzung für eine spätere Prüfungsanmeldung. Das bedeutet, dass du dich zuerst zu einem Praxistag, der zeitlich vor deinem Prüfungstermin liegen muss, anmelden musst. Erst dann schaltet sich das Formular zur Prüfungsanmeldung im Onlinekurs frei. Bitte beachte die Anmeldefrist zur Prüfung.
Zuständig für die Prüfung ist in Baden-Württemberg der Landesfischereiverband, der gleichzeitig auch für die Praxistage zuständig ist.
Kontakt für Fragen bzgl. der Prüfung
Bei allen Fragen zur Prüfung, die nicht in unserem Hilfecenter, unserer Homepage oder im Onlinekurs geklärt werden, wendest du dich am besten direkt an den Landesfischereiverband. Dieser ist hierfür zuständig: https://www.lfvbw.de/verband/geschaeftsstelle.
Anmeldung zur Prüfung
Die Anmeldung zur Fischerprüfung erfolgt (wie auch beim Praxistag) direkt über unseren Onlinekurs, dessen Absolvierung (inkl. Praxistag) in Kombination mit dem Onlinekurs des Landesfischereiverbands Baden-Württemberg für die Zulassung zur Prüfung vorgeschrieben ist. Du kannst dich gleich nach dem Kauf des Kurses für den Praxistag anmelden. Erst nach deiner Praxistaganmeldung schaltet sich das Formular zur Prüfungsanmeldung frei. Der Praxistag muss zwingend vor der Prüfung absolviert worden sein.
Weitere Informationen zu der Fischerprüfung:
Die Anmeldung zur Prüfung kann auch schon erfolgen, bevor du deinen Praxistag oder den Onlinekurs absolviert hast.
Deine Anmeldedaten werden nach deiner Anmeldung von uns an den Landesfischereiverband übermittelt. Der Landesfischereiverband Baden-Württemberg wird auf Basis aller bis zum Stichtag eingegangenen Anmeldungen Prüfungen in den einzelnen Landkreisen ansetzen.
Ziel ist es natürlich, dass in jedem Landkreis eine Prüfung stattfindet - dies kann jedoch nicht in jedem Fall garantiert werden. Unter Umständen musst du also in einem benachbarten Landkreis zur Prüfung antreten.
Sobald alle Prüfungsorte festgelegt sind, wirst du vom Landesfischereiverband Baden-Württemberg eine schriftliche Einladung per Post erhalten, in der du die Uhrzeit und den genauen Ort deiner Prüfung erfahren wirst. Diese Einladung wird ca. 2 Wochen vor deinem Prüfungstermin an die in deiner Prüfungsanmeldung angegebene Adresse versendet.
Bitte sieh davon ab, uns von Fishing-King nach Informationen über den aktuellen Stand deiner Einladung zu fragen - der Landesfischereiverband hat die Verantwortung für diesen Prozess und nicht wir von Fishing-King.
Den genauen Ablauf erklären wir dir auch nochmal ganz in Ruhe und einfach im Onlinekurs.
Voraussetzungen und das bringst du zur Prüfung mit
Damit du die Prüfung ablegen darfst, musst du folgende Voraussetzungen beachten und Dinge am Prüfungstag mitbringen:
- Onlinekurs und Praxistag sind vollständig absolviert. Die Teilnahme wurde auf dem Zertifikat, von deinem Praxistagleiter bestätigt.
- Die Prüfungsgebühr ist fristgerecht an den Verband überwiesen worden (in Kombination mit der Gebühr für die Organisation und Durchführung des Praxistages in Höhe von insgesamt 190 €).
- Wenn der Praxistag, zu dem Du Dich angemeldet hast, 4 oder mehr Wochen vor deinem Prüfungstermin liegt, zahle bitte spätestens 2 Wochen vor dem Praxistag an das Konto des LFVBW. Wenn Deine Zahlung nicht rechtzeitig eingeht, kannst Du nicht am Praxistag teilnehmen.
- Wenn der Praxistag, zu dem Du Dich angemeldet hast, weniger als 4 Wochen vor deinem Prüfungstermin liegt, muss Deine Zahlung bis spätestens 4 Wochen vor deinem Prüfungstermin beim LFVBW eingegangen sein. Wenn Deine Zahlung nicht rechtzeitig vorliegt, wirst Du von der Prüfung ausgeschlossen. Die genauen Kontodaten findest du in der E-Mail nach Anmeldung zum Praxistag bzw. im Onlinekurs.
- Die Anmeldefrist von 4 Wochen wurde eingehalten
- Dein Wohnsitz liegt in Baden-Württemberg
- Reisepass oder Personalausweis (Schülerausweis bei Schülern und Jugendlichen)
- Die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs zur Fischerprüfung (für den Erwerb des Angelscheins) ist ab 10 Jahren erlaubt, genauso auch die Teilnahme an der Fischerprüfung. Der Landesfischereiverband Baden-Württemberg empfiehlt jedoch als Mindestalter 14 Jahre.
Was brauche ich um das Zertifikat freizuschalten?
- Du musst dir alle Videos anschauen und die Kontrollfragen richtig beantworten.
- Du musst alle Fragen zu 100% richtig beantworten.
- Du musst mindestens 24 Stunden Lernzeit im Onlinekurs verbringen
- Du musst alle Fischarten im Bereich “Fischbestimmung” zu 100% richtig beantworten.
- Du musst alle Probeprüfungen bestehen (die für die Probeprüfungen verwendete Zeit ist von der Erfassung der Lernzeit ausgenommen).
Außerdem musst du die folgenden Punkte beachten:
- Die Lernzeit wird nur bei vollständig gesehenen Videos gewertet - schau dir also alle Videos bis zur letzten Sekunde an.
- Wenn du ein Video nur zum Teil schaust und den Rest am nächsten Tag schauen willst, wird die Lernzeit NICHT übernommen - schau dir die Videos also am besten immer vollständig an und mache Pause wenn das Video beendet ist.
Prüfungstermine in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg finden die Prüfungen im April, Juli und November statt. Somit hast du jetzt bis zu drei mal im Jahr die Möglichkeit, deine Prüfung abzulegen!
In Baden-Württemberg wird für den Termin meist zu ein festes Datum gewählt (z.B. immer der 3. Samstag im April und der 3. Samstag im November) in jedem baden-württembergischen Kreisgebiet bzw. Stadtkreis eine Prüfung. Sollte die Zahl der Anmeldungen in deinem Kreis das nötige Teilnehmer-Minimum unterschreiten, dann erhältst du - wie schon gesagt - eine Einladung zur Prüfung im Nachbarkreis.
Prüfungsinhalte
Die Fischerprüfung in Baden-Württemberg erfolgt schriftlich im Multiple-Choice-Verfahren. Das heißt man hat immer eine Frage und drei mögliche Antworten, von denen bis zu zwei Antworten richtig sein können.
Es gibt keine praktische Prüfung. Insgesamt besteht der offizielle Fragenkatalog aus 725 Fragen. Bei der Prüfung muss man von diesen 725 Fragen lediglich 60 Fragen aus dem gesamten Fragenkatalog beantworten.
Jeweils 12 Fragen aus den folgenden 5 Themengebieten:
- Allgemeine Fischkunde
- Spezielle Fischkunde
- Gewässerökologie und Fischhege
- Gerätekunde
- Gesetzeskunde
Die Prüfung ist bestanden, wenn du mindestens 45 von 60 Fragen, sowie in jedem Themengebiet mindestens 50% richtig beantwortet hast. Du musst außerdem mindestens 6 Fragen in jeder Kategorie richtig beantworten.
Nach der Auswertung der Fischerprüfung erhältst du dann dein Fischerprüfungszeugnis oder die Bescheinigung, dass du durchgefallen bist. Für den seltenen Fall der Fälle des Nicht-Bestehens kannst du die Prüfung einfach nochmal ablegen.
Für die Fischerprüfung in Baden-Württemberg hat man insgesamt 2 Stunden Zeit, was bei Weitem ausreichend ist. Die meisten unserer Fishing-King-Prüflinge sind bereits nach 10 Minuten fertig.
Erleichterung für Betroffene mit Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS)
Betroffene, die unter einer Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) leiden, können beim Landesfischereiverband darum bitten, dass ihnen bei der Prüfung die Fragen vom Prüfer vorgelesen werden. Um diese Unterstützung in Anspruch nehmen zu können, ist es wichtig, so frühzeitig wie möglich mit dem Verband in Kontakt zu treten (Adressdaten im nächsten Abschnitt). Kurzfristig lässt sich diese Hilfe nicht organisieren.
Hilfreiche Links
- weitere Beiträge rund um Baden-Württemberg im Hilfecenter
- Alles Wichtige rund um das neue Kursangebot in Baden-Württemberg auf einer Seite
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