Du ziehst in ein anderes Bundesland um und fragst dich, wie es um die Anerkennung der Fischerprüfung oder des Fischereischeins steht? Dann ist dieser Beitrag für dich richtig!
Es gelten in jedem Bundesland andere Regeln, denn das Fischereirecht ist Ländersache. Darum ist es gut, dass du dich schon rechtzeitig informierst. Einige Länder bestehen z.B. noch auf die Teilnahme an Vorbereitungskursen, die vor Ort mit einer festgelegten Stundenzahl absolviert werden müssen - das sind Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg. In den Bundesländern Hessen und Baden-Württemberg kannst du dich online vorbereiten - hier ist aber die Teilnahme an einem 8-stündigen Praxistag für die Prüfungszulassung Pflicht.
Sachsen-Anhalt:
Seit 10.06.2022 offiziell anerkannt!
Ab dem 10.06.2022 ist der neue Onlinekurs des Landesanglerverbands Sachsen-Anhalt in Kombination mit einem einzigen Praxistag vom zuständigen Landesverwaltungsamt offiziell zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung in Sachsen-Anhalt anerkannt.
Das kannst du dir natürlich von der folgenden Stelle bestätigen lassen:
Landesanglerverband Sachsen-Anhalt
Telefon Geschäftsstelle: 0345 / 8058005
E-Mail: info@lav-sachsen-anhalt.de
Hier kommst Du direkt zum Onlinekurs Sachsen-Anhalt.
In diesem Artikel spielen wir für dich die drei folgenden Szenarien durch:
- Du hast noch keinen Kurs gebucht und willst dich erstmal informieren
- Du hast die Fischerprüfung bereits erfolgreich absolviert, dir aber noch keinen Fischereischein ausstellen lassen
- Du besitzt bereits einen Fischereischein
Du hast noch keinen Kurs gebucht und willst dich erstmal informieren
Im ersten Schritt solltest du dir genau anschauen, was in deinem jetzigen Bundesland und was in dem Land, in das du umziehen wirst, gilt. Die 4 verschiedenen Fälle, die hier in Frage kommen, stellen wir dir gleich vor.
Als generellen Tipp legen wir dir ans Herz, dich mit einem Anruf bei der Fischereibehörde am Umzugsort zu informieren. Hier kann man dir am besten und zuverlässigsten erklären, was erforderlich ist und wie die Sachlage geregelt ist. Auch die Fischereiverbände der einzelnen Bundesländer sind immer eine gute Anlaufstelle.
Fall 1: Du ziehst von einem Bundesland ohne Präsenzkurs-Pflicht in ein Land, wo der Präsenzkurs vorgeschrieben ist
In diesem Fall macht es Sinn, dass du noch vor dem Umzug die Prüfung am alten Wohnort ablegst und dir auch dort noch den Fischereischein ausstellen lässt. Diesen kannst du dann bei der Fischereibehörde an der neuen Adresse nach den dortigen Bestimmungen umschreiben lassen. Unterschiede werden gemacht, wie lange der vorhandene Fischereischein vom alten Bundesland noch genutzt werden kann, bis er umgeschrieben werden muss. In diesem Fall kannst du dich also z.B. ideal mit unserem Onlinekurs vorbereiten.
Fall 2: Du ziehst von einem Land mit Präsenzkurs-Pflicht in ein Land mit freierer Vorbereitungswahl
Hier ist es andersherum: Es ist für dich besser, die Prüfung erst nach dem Umzug im neuen Bundesland abzulegen. So kannst du selbst entscheiden, ob du den Onlinekurs als zeit- und ortsunabhängige Lernumgebung wählen willst und bist z.B. nicht an feste Termine der Präsenzkurse gebunden.
Fall 3: Im alten und neuen Bundesland gilt jeweils die Präsenzkurs-Pflicht
Je nach deinen zeitlichen Möglichkeiten kannst du wählen, wo du den Präsenzkurs besuchst und dann die Prüfung ablegst. Sinnvoller ist es aber auf jeden Fall am neuen Wohnort. So lernst du für die Prüfung das für dieses Bundesland relevante Wissen, welches sich in den Details unterscheidet.
Fall 4: Im alten und neuen Bundesland wird der Onlinekurs anerkannt
Hier kannst du wie im vorherigen Fall 3 selbst wählen - wobei es natürlich besser ist, die Prüfung erst am neuen Wohnort abzulegen.
Du hast die Prüfung schon erfolgreich absolviert, aber noch keinen Fischereischein ausstellen lassen
Einen vorhandenen Fischereischein umschreiben zu lassen, ist in aller Regel kein Problem.
Schwieriger ist da die Anerkennung des Fischerprüfungszeugnisses. Je nach Behörde kann es passieren, dass auf gleichwertige Vorbereitungsnachweise bestanden wird und du einen Pflichtkursbesuch nachweisen sollst.
Frage daher direkt bei der Fischereibehörde oder dem zuständigen Fischereiverband deines künftigen Wohnorts nach, welche Bedingungen zu erfüllen sind, um dir den Fischereischein dort auszustellen, wenn du lediglich ein Prüfungszeugnis besitzt.
Du besitzt bereits einen Fischereischein
Bereits ausgestellte Fischereischeine werden in den meisten Fällen ohne Probleme im neuen Bundesland, in das du umziehst, umgeschrieben. Genau beantworten kann das die jeweilige Fischereibehörde deines neuen Wohnorts oder auch der zuständige Fischereiverbands deines neuen Bundeslandes.
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