Ausnahmegenehmigung Thüringen - Prüfungsteilnahme in einem anderen Kreis
In Thüringen legst du die Fischerprüfung in deiner Heimatstadt bzw. deinem Heimatkreis ab - also bei der Fischereibehörde an deinem Erstwohnsitz. Um in anderen Städten oder Kreisen zur Prüfung zu gehen, war es bisher so, dass hierfür eine Ausnahmegenehmigung Deiner Unteren Fischereibehörde erforderlich ist.
Derzeit ist diese Ausnahmegenehmigung jedoch nicht erforderlich.
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