In diesem Artikel klären wir alle wichtigen Fragen zur Prüfung in Hessen, wie z.B.:
- Wie und wann melde ich mich zur Prüfung an?
- Wann findet die nächste Prüfung in meinem Kreis statt?
- Kann ich die Prüfung in einem anderen Kreis ablegen?
- An wen kann ich mich bei offenen Fragen wenden?
- Brauche ich ein Führungszeugnis für die Prüfung?
- Was muss ich alles mitbringen?
- Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
- Praxistag und Prüfung - was muss ich wissen?
- und viele mehr!
Grundlegende Informationen zur Fischerprüfung in Hessen
Nach der Absolvierung des Onlinekurses und dem dazugehörigen Besuch des Praxistages kannst du deine Prüfung in Hessen ablegen. In Hessen sind dafür die "unteren Fischereibehörden" zuständig - also die Behörden der Stadt- und Kreisverwaltung deines Wohnorts.
Kontakt für Fragen bzgl. der Prüfung
Bei allen Fragen zur Prüfung wendest du dich also an deine Behörde. Den Kontakt zu deiner zuständigen Behörde findest du z.B. über Google, wenn du "Fischerprüfung" und den Namen deines Kreises (oder Stadt) eingibst. Also z.B. "Fischerprüfung Frankfurt"
Alternativ hilft dir der Verband Hessischer Fischer weiter:
Verband Hessischer Fischer e. V.
Regionalgeschäftsstelle Nord
Postfach 42 02 53
34071 Kassel
E-Mail: praxistage@hessenfischer.net
Tel/mobil: 01520-9533547
Wir von Fishing-King können dir leider nicht weiterhelfen, da wie gesagt die unteren Fischereibehörden dafür zuständig sind.
Anmeldung zur Prüfung
Die Anmeldung zur Prüfung kannst du bei deiner zuständigen unteren Fischereibehörde vornehmen.
Wenn du dich bei deiner Behörde anmelden möchtest, werden zur Anmeldung folgende Unterlagen benötigt:
- Anmeldung spätestens 4 Wochen vor dem geplanten Prüfungstermin
- Antrag auf Zulassung zur staatlichen Fischerprüfung in Hessen (bekommst du von deiner Behörde)
- Bescheinigung zum Besuch des Praxistags
- Zertifikat zur Absolvierung des Onlinekurses
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses (beim Reisepass benötigst du eine zusätzliche Meldebestätigung über deinen Wohnort)
- Ab dem 14. Lebensjahr üblicherweise ein polizeiliches Führungszeugnis ("Belegart 0") mit dem Verwendungszweck Fischerprüfung. Das Führungszeugnis wird übrigens direkt an die Behörde geschickt nach der Beantragung, nicht zu deiner privaten Adresse.
Achtung: das Führungszeugnis darf nicht älter als 3 Monate sein! - Jugendliche unter 18 Jahren benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- 40€ Prüfungsgebühr
Hinweis: Möchtest du die Fischerprüfung nicht bei der Behörde deines Wohnorts ablegen, sondern an einem anderen Ort in Hessen (z.B. weil der Termin dort viel besser passt), dann benötigst du dafür eine Ausnahmegenehmigung. Kontaktiere dazu deine zuständige Behörde.
+++ Was ansonsten am Praxistag in Hessen wichtig ist, erfährst du in diesem Beitrag +++
Prüfungstermine in Hessen
Konkrete Prüfungstermine findest du auf unserer Website (hier klicken). Ansonsten kontaktierst du am besten die Stadt- bzw. Kreisverwaltung deines Wohnorts, die dir ggf. Termine darüber hinaus nennen kann. Sie ist auch dein Ansprechpartner für alle anderen Fragen rund um die Prüfung in Hessen.
Hinweis: Möchtest du die Fischerprüfung nicht bei der Behörde deines Wohnorts ablegen, sondern an einem anderen Ort in Hessen (z.B. weil der Termin dort viel besser passt), dann benötigst du dafür eine Ausnahmegenehmigung. Kontaktiere dazu deine zuständige Behörde.
Weitere hilfreiche Artikel
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