Innerhalb des Themenbereiches Fischereirecht gibt es folgende Übungsfrage:
Ist in Niedersachsen der Fischereischein erforderlich?
- Ja, für alle Fischgewässer
- Ja, nur für die Fischerei in Küstengewässern
- Nein, für kein Fischgewässer
So eigenartig es scheint - richtig ist hier ist nur die dritte Antwort "Nein, für kein Fischgewässer".
Um mögliche Fragen und Unklarheiten bezüglich dieser Frage zu beantworten, hilft vor allem ein Überblick zu den Begriffe:
Nach bestandener Prüfung erhältst du einen Prüfungsnachweis (grüne Karte).
In Niedersachsen hingegen würde also dein Personalausweis oder auch der grüne Prüfungsnachweis ausreichen, um an Gewässern angeln zu können.
Mit diesem Prüfungsnachweis kannst du zur unteren Fischereibehörde (meist das Einwohnermeldeamt) gehen und den Fischereischein beantragen (blauer Ausweis).
Nur der Fischereischein (Bundesfischereischein) berechtigt, in jedem Bundesland eine gültige Angelkarte/Fischerkarte zu kaufen. Dies geht nicht mit dem Prüfungszeugnis, sondern nur mit dem Fischereischein.
So steht es im niedersächsischen Fischereigesetz geschrieben:
§ 57
(1) Wer in einem Gewässer, in dem er nicht Fischereiberechtigter oder Fischereipächter ist, oder wer als Fischereiberechtigter auf Grund einer Erlaubnis der Fischereigenossenschaft (§§ 24, 25) den Fischfang ausübt, hat einen Fischereischein oder einen Personalausweis sowie eine von dem Berechtigten ausgestellte Bescheinigung über seine Befugnis bei sich zu führen (Fischereierlaubnisschein) und diese auf Verlangen den Polizeibeamten, den mit der Fischereiaufsicht betrauten Vollzugsbeamten, den Fischereiaufsehern sowie den Angehörigen des fischereikundlichen Dienstes vorzulegen.
Einen ausführlichen Beitrag rund um alle Fragen zur Prüfung in Niedersachsen findest du übrigens hier - auch an wen du dich bei Fragen wenden kannst, erfährst du dort: Hier klicken!
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