In Nordrhein-Westfalen musst Du die Fischerprüfung in der Stadt oder dem Kreis Deines Wohnorts ablegen. Falls Du aus bestimmten Gründen in einem anderen Kreis oder einer anderen Stadt teilnehmen möchtest, benötigst Du eine Ausnahmegenehmigung von der Fischereibehörde Deines Wohnorts.
📌 Wichtige Hinweise zur Ausnahmegenehmigung:
✔ Beantragung erfolgt direkt bei der Fischereibehörde im Rathaus.
✔ Zusätzliche Gebühr: 15 € (zusätzlich zur Prüfungsgebühr).
✔ Angabe des gewünschten Prüfungsortes erforderlich.
✔ Bearbeitungszeit: Je nach Behörde kann dies mehrere Wochen dauern.
✔ Antrag frühzeitig stellen, um die Anmeldefrist der neuen Prüfungsstelle nicht zu verpassen!
⚠ Wichtig:
Die Ausnahmegenehmigung garantiert keinen Prüfungsplatz! Viele Prüfungsstellen bevorzugen zunächst örtliche Teilnehmer. Daher solltest Du Dich vor der Antragstellung telefonisch bei der gewünschten Prüfungsbehörde erkundigen, ob eine Anmeldung als ortsfremder Teilnehmer möglich ist.
So beantragst Du die Ausnahmegenehmigung
📝 Musterantrag für die Ausnahmegenehmigung
📍 Adresse der zuständigen Fischereibehörde (Diese findest Du über eine Google-Suche: „Fischereibehörde + Dein Wohnort“ oder im Onlinekurs unter „Prüfungsanmeldung“).
📅 Datum
Betreff: Beantragung einer Ausnahmegenehmigung zur Fischerprüfung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich eine Ausnahmegenehmigung zur Fischerprüfung für die Stadt/Kreis [gewünschter Prüfungsort], da ich aus [z. B. beruflichen/schulischen/familiären] Gründen nicht an dem von Ihnen angebotenen Fischerprüfungstermin teilnehmen kann.
Ich bitte Sie, mir die Ausnahmegenehmigung sowie den Gebührenbescheid über 15 € an folgende Adresse zu senden:
Name: [Dein Name]
Straße: [Deine Adresse]
PLZ, Ort: [Dein Wohnort]
Mit freundlichen Grüßen
[Dein Name]
Hier findest du übrigens einen ausführlichen Artikel rund um die Prüfung in NRW: Hier klicken!
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