In Nordrhein-Westfalen musst du die Prüfung in der Stadt oder im Kreis ablegen, wo du gemeldet bist. Um an der Prüfung an einem anderen Ort teilnehmen zu können, benötigst du von deiner zuständigen Behörde am Wohnort eine sogenannte Ausnahmegenehmigung.
Diese kannst du bei der Fischereibehörde im Rathaus beantragen. Es fällt dafür eine Gebühr von 15 Euro zusätzlich zur Prüfungsgebühr an. Man muss dabei angeben, an welchem Ort man die Prüfung ablegen will - für diese Prüfungsstelle wird die Genehmigung dann erteilt. Da alle Städte und Kreise eine vierwöchige Anmeldefrist für ihre Fischerprüfung haben, sollte die Beantragung der Ausnahmegenehmigung mit ausreichendem Zeitvorlauf erfolgen. Die Bearbeitungszeit kann je nach Behörde bis zu mehreren Wochen betragen
In der Regel musst du auch einen Grund angeben, warum du die Fischerprüfung nicht am Heimatort machen kannst.
Wichtig: Die Ausnahmegenehmigung beinhaltet leider nicht die Garantie auf einen Prüfungsplatz - oft werden zunächst die örtlichen Anmeldungen bevorzugt zugelassen. Deshalb macht es Sinn, sich vor der Antragstellung bei der gewünschten Behörde kurz telefonisch zu erkundigen, wie die Chancen auf Zulassung als ortsfremder Teilnehmer stehen.
So könnte dein Antrag aussehen:
Adresse deiner Fischereibehörde (um diese zu finden, kannst du Fischereibehörde + dein Wohnort in deiner Suchmaschine eingeben oder im Onlinekurs unter "Prüfungsanmeldung" nachsehen):
Datum:
Beantragung einer Ausnahmegenehmigung zur Fischerprüfung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich eine Ausnahmegenehmigung zur Fischerprüfung für die Stadt/Kreis ..., da ich aus ... (z.B. beruflichen/schulischen/familiären) Gründen nicht in der Lage sein werde an dem von Ihnen angebotenen Fischerprüfungstermin teilzunehmen.
Ich bitte Sie mir die Ausnahmegenehmigung und den Gebührenbescheid über 15,-€ an folgende Adresse zu senden:
Name:
Straße:
PLZ Wohnort:
Mit freundlichen Grüßen
...
Hier findest du übrigens einen ausführlichen Artikel rund um die Prüfung in NRW: Hier klicken!
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