Um an der Prüfung an einem anderen Ort teilnehmen zu können, benötigst du von deiner Heimatstadt bzw. dem Kreis, in dem du wohnst, eine sogenannte Ausnahmegenehmigung.
Diese kannst du bei der Fischereibehörde im Rathaus beantragen. Es fällt dafür eine Gebühr von 15 Euro zusätzlich zur Prüfungsgebühr an. Man muss dabei angeben, an welchem Ort man die Prüfung ablegen will - dafür wird die Genehmigung dann erteilt. Da alle Städte und Kreise eine vierwöchige Anmeldefrist für ihre Fischerprüfung haben, sollte die Beantragung der Ausnahmegenehmigung mit ausreichendem Zeitvorlauf erfolgen, da dies ein wenig Zeit in Anspruch nehmen kann.
In der Regel musst du auch einen Grund angeben, warum du die Fischerprüfung nicht am Heimatort machen kannst.
So könnte dein Antrag aussehen:
Adresse deiner Fischereibehörde (um diese zu finden, kannst du Fischereibehörde + dein Wohnort in deiner Suchmaschine eingeben oder im Onlinekurs unter "Prüfungsanmeldung" nachsehen):
Datum:
Beantragung einer Ausnahmegenehmigung zur Fischerprüfung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich eine Ausnahmegenehmigung zur Fischerprüfung für die Stadt/Kreis ..., da ich aus beruflichen Gründen nicht in der Lage sein werde an dem von Ihnen angebotenen Fischerprüfungstermin teilzunehmen.
Ich bitte Sie mir die Ausnahmegenehmigung und den Gebührenbescheid über 15,-€ unter der im folgenden angegebene Adresse zu senden:
Name:
Straße:
PLZ Wohnort:
Hier findest du übrigens einen ausführlichen Artikel rund um die Prüfung in NRW: Hier klicken!
Kommentare
0 Kommentare
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.