In Rheinland-Pfalz können Kinder ab dem vollendeten 7. Lebensjahr bis einschließlich zum 15. Lebensjahr einen Jugendfischereischein ausgestellt bekommen. Dieser wird immer nur für ein Jahr ausgegeben und muss dann jeweils verlängert werden. Nach dem 16. Geburtstag wird der Jugendfischereischein aber nicht mehr verlängert. Spätestens dann wird es Zeit, den offiziellen Fischereischein zu erwerben. Dieser wird übrigens auch in anderen Bundesländern anerkannt, wenn du dort - zum Beispiel im Urlaub - fischen möchtest. Informiere dich aber unbedingt vorher, was im jeweiligen Bundesland für Regeln zu beachten sind.
Die Fischerprüfung kann frühestens mit 13 Jahren abgelegt werden, wobei du den amtlichen Fischereischein frühestens am 14. Geburtstag bekommst.
Das musst du beachten, wenn du mit dem Jugendfischereischein angeln willst
Sieben- bis Zehnjährige Angeln dürfen nur angeln, wenn ein Fischereischeininhaber dabei ist. Er muss jederzeit eingreifen können und auch die Versorgung des Fisches übernehmen. Das heißt: Abhaken, Betäuben und Töten darfst du den gefangenen Fisch nicht.
Auch bei Zehn- bis 16-Jährigen mit Jugendfischereischein muss ein Fischereischeininhabers zugegen sein und notfalls eingreifen können. Du darfst in diesem Alter aber schon selbst das Abhaken und Versorgung übernehmen.
Wichtig: Der begleitende Fischereischeininhaber sollte natürlich über eine ausreichende Reife und Erfahrung verfügen und es sollte auch das Einverständnis der Erziehungsberechtigten vorliegen.
Ab 13 kannst du die Fischerprüfung ablegen
Wenn du den "richtigen" Angelschein - also den offiziellen Fischereischein bekommen möchtest, musst du deine Kenntnisse in der Fischerprüfung unter Beweis stellen. Nach dem Bestehen legst du dann bei deiner Wohnortbehörde im Rathaus dein Fischerprüfungszeugnis vor und bekommst den Fischereischein ausgestellt (Passbild nicht vergessen und auch eine Einverständniserklärung deiner Sorgeberechtigten, wenn du noch unter 18 Jahren alt bist). Mit dem Fischereischein erhältst du alle Rechte und Pflichten eines Fischereischeininhabers.
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