Ab 10 Jahren können Kinder in Mecklenburg-Vorpommern die Fischerprüfung ablegen und den offiziellen Fischereischein bekommen. Ab 14 Jahren ist dieser Pflicht.
Bis einen Tag vor ihrem 14. Geburtstag dürfen Kinder ohne Fischereischein angeln, aber sie benötigen eine gültige Angelerlaubnis für das zu befischende Gewässer.
Für Kinder ist keine Angelerlaubnis notwendig, wenn sie zusammen mit einem Erwachsenen angeln, der die entsprechenden Dokumente (Fischereischein und Angelerlaubnis für das Gewässer) besitzt und die Aufsicht übernimmt. Dabei muss die erwachsene Person stets eine Eingriffsmöglichkeit haben. Konkretes Beispiel: Die Angelerlaubnis gestattet das Angeln mit 3 Handangeln. Das Kind fischt mit 1 Handangel, die Aufsicht mit 2 Handangeln.
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