In Brandenburg dürfen Jungangler von 8 bis 18 Jahren ohne Prüfung und Fischereischein auf Friedfische angeln. Eine Begleitung ist nicht erforderlich.
Um aber auch Raubfische angeln zu dürfen, brauchst du einen Fischereischein - und natürlich auch dann, wenn du einmal in einem anderen Bundesland (z.B. im Urlaub) angeln willst. Für die Teilnahme an der Fischerprüfung musst du in Brandenburg mindestens 14 Jahre alt sein.
Bei der Anmeldung und auch Ausstellung des Fischereischeins benötigst du jeweils eine Einverständniserklärung von deinen Eltern bzw. den Erziehungsberechtigten.
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