Für die Teilnahme an der Fischerprüfung musst du mindestens 11 Jahre alt sein. Deinen Fischereischein kannst du jedoch frühestens am Tag deines 12. Geburtstags bekommen.
Bei der Anmeldung und auch Ausstellung des Fischereischeins benötigst du jeweils eine Einverständniserklärung von deinen Eltern bzw. den Erziehungsberechtigten.
Einen Jugendfischereischein, wie er in einigen Bundesländern für Kinder und Jugendliche ausgestellt wird, gibt es in Schleswig-Holstein übrigens nicht. Als Helfer dürfen Kinder aber einen Fischereischein-Inhaber unterstützen. Dieser ist jedoch für die Waidgerechtigkeit beim Drill, Landen und Versorgen des Fangs verantwortlich.
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