Nein, für alle Hamburger Bürger gilt ab dem 1.1.2020 das Wohnortprinzip: Wer in Hamburg gemeldet ist, muss auch hier die Fischerprüfung ablegen. So will es das neue Hamburger Fischereigesetz. Die Möglichkeit, in Schleswig-Holstein oder Niedersachsen nach Absolvieren des Onlinekurses zur Prüfung zu gehen, besteht also nicht mehr.
Wir versuchen aber weiterhin, die Verantwortlichen zu überzeugen, den Onlinekurs auch in Hamburg zur Fischerprüfung zuzulassen. Wenn du dich auf unserer Warteliste einträgst, informieren wir dich direkt, sobald es Neuerungen hierzu gibt.
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